Allgemeine Geschäftsbedingungen 2015 zum Mietvertrag:
1. Vorbemerkung:
Das BoardingHouse Mascherode überlässt dem Mieter im Rahmen des geschlossenen Mietvertrages die oben genannte Anzahl von Appartements. Das BoardingHouse Mascherode und der Mieter können vereinbaren, daß anstelle des Mieters ein namentlich zu benennender Dritter (Nutzungsberechtigter) das Appartement nutzt. Der Mieter hat in diesem Fall dem Nutzungsberechtigten vor der Anreise diese allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag zur Kenntnis zu bringen. Auch kann vereinbart werden, daß ein Wechsel in der Person des Nutzungsberechtigten während der gebuchten Aufenthaltsdauer des Mieters erfolgt; dies ist drei Werktage vor dem Wechsel an das BoardingHouse Mascherode unter Benennung von Namen und Anschrift des neuen Nutzungsberechtigten bekanntzugeben. Unser Büro ist werktags 8.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
2. Preise, Zahlungen:
Die Service-Leistungen werden nach jeweils gültiger Preisliste abgerechnet, soweit umseitig nichts anderes vereinbart wurde. Service- und Telefonkosten der Nutzungsberechtigten sind grundsätzlich spätestens bei Abreise zur Zahlung fällig. Bei Anmietung des Appartements über mehr als einen Monat ist das BoardingHouse Mascherode berechtigt, die Miete monatlich im Voraus zu verlangen.
3. An- und Abreise:
Die Anreise von Mieter oder Nutzungsberechtigtem kann täglich ab 14.00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 09.00 Uhr geräumt zurückzugeben.
4. Aufenthalt:
Die Nutzung des Appartements ist ausschließlich dem Mieter oder dessen Nutzungsberechtigten gestattet. Die Mitbenutzung des Appartements durch alternative oder zusätzliche Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung vom BoardingHouse Mascherode. Das BoardingHouse Mascherode kann die Erteilung der Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Zuschlages abhängig machen.
5. Stornierungskosten:
Bei Nichtinanspruchnahme von bestätigten Zimmern werden Kosten i.H.v. 80% des bestätigten Zimmerpreises in Rechnung gestellt, wenn diese nicht 8 Tage vor Anreise storniert wurden. Bei vorzeitigem Abbruch der Mietdauer werden 80% der restlichen, vertraglich vereinbarten Unterbringungskosten in Rechnung gestellt.
6. Schadensersatz:
Im Falle der Beschädigung des Appartements oder der Einrichtung sowie des Abhandenkommens von Inventar hat der Mieter oder dessen Nutzungsberechtiger Schadensersatz in Höhe der Ersatz- oder Reparaturkosten zu zahlen.
7. Wertsachen:
Bei Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigungen von im Appartement befindlichen Gegenständen haftet das BoardingHouse Mascherode nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8. Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
9. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.